
Gewinnspiel: Sherlock & Daughter
25/03/2026Sonderbeilage 2026
Kein Fall für
Sherlock Holmes: Alltägliche Geschichten aus der Baker Street
Wir suchen eure Kurzgeschichten!
Für die diesjährige Sonderbeilage zum Baker Street Chronicle (Nr. 63) rufen wir unsere Leser und Leserinnen dazu auf, uns ihre Kurzgeschichten zukommen zu lassen. Einsendeschluss ist der 1. Oktober 2026.
Countdown: Einreichefrist!

Worum geht es?
Im Jahre 1881 fassten Sherlock Holmes und Dr. John H. Watson den Entschluss, fortan gemeinsam unter einem Dach zu leben – und bezogen die wohl berühmteste Adresse Londons: die 221B Baker Street. Doch so aufregend ihre Fälle auch waren, das Leben der beiden bestand keineswegs nur aus der Jagd nach Verbrechern und dem Lösen kniffliger Rätsel.
Denn eines steht fest: Das Zusammenleben mit Sherlock Holmes war alles andere als gewöhnlich. Für den pflichtbewussten Dr. Watson bedeutete es Geduld, Nervenstärke – und eine gewisse Leidensfähigkeit. Unberechenbare Arbeitszeiten, chemische Experimente mitten im Wohnzimmer und plötzliche Geigenkonzerte zu den unmöglichsten Stunden gehörten zum Alltag. Auch Mrs. Hudson, die gute Seele des Hauses, dürfte so manches Mal an ihre Grenzen gestoßen sein. Und Billy, der junge Hausbursche, hat mit Sicherheit mehr gesehen und gehört, als er je erzählen könnte. Ganz zu schweigen von den Nachbarn, die wohl ihre ganz eigenen Geschichten über den exzentrischen Detektiv zu berichten hätten. ►
Lasst nun genau diese Menschen zu Wort kommen – jene, die Tag für Tag mit Sherlock Holmes lebten oder zumindest in seiner unmittelbaren Nähe waren. Wählt eine konkrete Szene aus dem Alltag in der 221B Baker Street. Erzählt uns, mit welchen Herausforderungen sich seine Mitmenschen herumschlagen mussten. Und was verrät dieser Blick hinter die Kulissen über den berühmtesten Detektiv der Welt?
Beachtet dabei bitte, dass
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die Geschichte alles sein darf, nur kein Kriminalfall!
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die Geschichte einen Blick auf das Zusammenleben mit Sherlock Holmes werfen muss.
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die Geschichte in der 221B oder der näheren Umgebung spielen (z.B. Camden House) muss.
Ihr könnt jedes beliebige Genre wählen. Seid kreativ und lasst eurer Fantasie freien Lauf.
Bedingungen
- Die Geschichte darf nirgendwo zuvor veröffentlicht worden sein.
- 1 Illustration (Public Domain oder durch den Autor/die Autorin urheberrechtlich geschützt). Quellenangabe zwingend erforderlich!
- Keine mittels einer KI erstellte Geschichte!
- Dateiformat: Word-Dokument
- Umfang: 2 bis max. 20 Normseiten,
Schriftgröße 11 oder 12; Schrift
Courier New oder ähnlich).
Bitte verwendet keine Fußnoten! - Dateivorlage: HIER herunterladen
- Einsendeschluss: 1. Oktober 2026
Die Geschichten müssen zwingend über das bereitgestellte Formular eingereicht werden!
Rechtliches
Die Urheberrechte an den eingereichten Texten verbleiben vollständig bei den Autorinnen und Autoren. Mit der Einsendung räumen die Teilnehmenden der Deutschen Sherlock-Holmes-Gesellschaft jedoch ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst insbesondere:
- die Veröffentlichung der ausgewählten Texte in der Sonderbeilage des Baker Street Chronicle, Nr. 63 (Winterausgabe 2026).
- die redaktionelle Bearbeitung im üblichen Umfang (z. B. Korrektorat, leichte stilistische Anpassungen),
- die Archivierung im Rahmen des Produktions- und Veröffentlichungsverfahrens.
Das Nutzungsrecht ist nicht-exklusiv, sodass die Autorinnen und Autoren ihre Texte weiterhin selbst verwenden und anderweitig veröffentlichen dürfen.
Es gibt keine Garantie dafür, dass eine eingereichte Geschichte in die Beilage aufgenommen wird. Die Redaktion behält sich das Recht vor, eine Auswahl zu treffen. Die Auswahl erfolgt nach bestimmten Kriterien:
Rahmenbedingungen: Wurden alle gestellten Vorgaben bezüglich Struktur, Einreichungsfrist und dergleichen eingehalten?
Originalität: Bietet die Geschichte neue Perspektiven oder kreative Ideen?
Logik: Ist die Geschichte in sich logisch aufgebaut?
Sprachliche und stilistische Qualität: Ist der Text verständlich und gut strukturiert?
Orthografie: Bitte beachtet, dass zu viele Rechtschreibfehler ein Ablehnungskriterium sind. Es gibt zahlreiche Tools, die bei der Rechtschreibprüfung helfen können.

